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   SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14   

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SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14 (https://dejure.org/2018,67368)
SG Halle, Entscheidung vom 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14 (https://dejure.org/2018,67368)
SG Halle, Entscheidung vom 07. März 2018 - S 25 AS 4076/14 (https://dejure.org/2018,67368)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R

    Ablehnung Sachverständiger, Kostenentstehung und Kostenerstattung in der

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten, der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsakten des Beklagten sowie der Sitzungsniederschrift Bezug genommen (§ 136 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz [SGG]; zur prozessualen Zulässigkeit einer solchen Verweisung: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 18.2.1981 - 6 C 159/80, juris Rn 7 und 10, zu § 117 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 14, zum Verweis auf die vorbereitenden Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat; vgl auch Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 19.3.2015 - I ZR 139/14, juris Rn 10, zu § 313 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung [ZPO]: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; BGH, Urteil vom 1.3.1996 - V ZR 327/94, juris Rn 9, zur konkludenten Bezugnahme auf den gesamten Inhalt einer nur auszugsweise wiedergegebenen Anlage; BVerwG, Urteil vom 6.12.1978 - I C 46.75, juris Rn 13 f: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf die Akten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; weitergehend BGH, Urteil vom 16.6.1992 - IX ZR 166/91, juris Rn 22, zur Einbeziehung des gesamten Akteninhalts durch Stellung der Anträge auch ohne ausdrückliche Bezugnahme im Tatbestand).

    Die Kammer verweist hinsichtlich der hierfür maßgebenden Gründe auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten in den angefochtenen Entscheidungen, die sie sich nach Prüfung zu Eigen macht (§ 136 Abs. 3 SGG; zum Regelungszweck der Entlastung der SGb: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss).

    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    a) Bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen, die mit der reinen Anfechtungsklage angefochten werden, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage immer der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, weil das Gericht seine eigenen Erwägungen und neuere Erkenntnisse nicht an die Stelle derjenigen der Verwaltung setzen darf und eine Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung aufgrund des auf die Aufhebung des Verwaltungsakts gerichteten Streitgegenstands ausscheidet (BSG, Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris Rn 13).

    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).

  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).

    Dem steht auch Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht entgegen (vgl BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81, juris Rn 11: Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen eines Prozessbeteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen; so auch BSG, Beschluss vom 4.7.2007 - B 11a AL 191/06 B, juris Rn 14; BVerfG, Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94, juris Rn 43: Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 8: Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass ein Beteiligter "gehört", nicht jedoch "erhört" wird).

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08

    Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Die Kammer verweist hinsichtlich der hierfür maßgebenden Gründe auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten in den angefochtenen Entscheidungen, die sie sich nach Prüfung zu Eigen macht (§ 136 Abs. 3 SGG; zum Regelungszweck der Entlastung der SGb: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss).

    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Die Kammer verweist hinsichtlich der hierfür maßgebenden Gründe auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten in den angefochtenen Entscheidungen, die sie sich nach Prüfung zu Eigen macht (§ 136 Abs. 3 SGG; zum Regelungszweck der Entlastung der SGb: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat: BSG, Beschluss vom 20.1.2000 - B 7 AL 116/99 B, juris Rn 5; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss).

    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).

  • BSG, 08.02.2006 - B 1 KR 65/05 B

    Fehlen der Entscheidungsgründe als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten, der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsakten des Beklagten sowie der Sitzungsniederschrift Bezug genommen (§ 136 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz [SGG]; zur prozessualen Zulässigkeit einer solchen Verweisung: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 18.2.1981 - 6 C 159/80, juris Rn 7 und 10, zu § 117 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 14, zum Verweis auf die vorbereitenden Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat; vgl auch Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 19.3.2015 - I ZR 139/14, juris Rn 10, zu § 313 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung [ZPO]: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; BGH, Urteil vom 1.3.1996 - V ZR 327/94, juris Rn 9, zur konkludenten Bezugnahme auf den gesamten Inhalt einer nur auszugsweise wiedergegebenen Anlage; BVerwG, Urteil vom 6.12.1978 - I C 46.75, juris Rn 13 f: Enthält der Tatbestand eine Bezugnahme auf die Akten, ist davon auszugehen, dass deren Inhalt zum Bestandteil der Verhandlung gemacht worden ist; weitergehend BGH, Urteil vom 16.6.1992 - IX ZR 166/91, juris Rn 22, zur Einbeziehung des gesamten Akteninhalts durch Stellung der Anträge auch ohne ausdrückliche Bezugnahme im Tatbestand).

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).

  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 13/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Prüfung der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Auch braucht ein Gericht nicht zu Fragen Stellung nehmen, auf die es nach seiner Auffassung nicht ankommt (BSG, Urteil vom 23.6.2015 - B 1 KR 13/14 R, juris Rn 26).
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Dem steht auch Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht entgegen (vgl BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81, juris Rn 11: Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen eines Prozessbeteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen; so auch BSG, Beschluss vom 4.7.2007 - B 11a AL 191/06 B, juris Rn 14; BVerfG, Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94, juris Rn 43: Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 8: Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass ein Beteiligter "gehört", nicht jedoch "erhört" wird).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 139/14

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz in Höhe des Wertes des

  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 166/91

    Formularmäßige Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand -

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

  • BGH, 01.03.1996 - V ZR 327/94

    Anpassung des Erbbauzinses

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - L 5 AS 25/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Pflicht zur Beantragung der vorzeitigen

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 191/06 B

    Nichtberücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Berechnung des

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B

    Absehen von der Darstellung der Entscheidungsgründe

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B

    Bezugnahme auf andere Urteile und Entscheidung durch Berichterstatter im

  • BSG, 03.05.1984 - 11 BA 188/83

    Angaben in einem stattgebenden Urteil - Angewandte Rechtsnorm -

  • BSG, 07.12.1965 - 10 RV 405/65

    Urteilsgründe - Magelhafte Entscheidungsgründe - Unzureichender Begründungsinhalt

  • BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95

    Anspruch auf Förderung durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Bezeichnung eines

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